Internationale Finanzierer

Deutsche Rechtsdurchsetzung.International verständlich.

Für ausländische Kreditgeber bringt eine Forderung gegen einen deutschen Schuldner zusätzliche Verfahrens- und Abstimmungsfragen mit sich. Der German Recovery Desk bearbeitet die vereinbarten deutschen Rechtsfragen unter anwaltlicher Verantwortung und ermöglicht die Zusammenarbeit auf Deutsch und Englisch.

Deutschen Rechtsweg besprechen

Typische Ausgangslagen

Deutsches Verfahren.
Internationaler Zusammenhang.

  1. Vertrag und Schuldner haben unterschiedliche Anknüpfungspunkte

    Rechtswahl, Gerichtsstand, Sitz des Schuldners und mögliche Vermögenswerte müssen eingeordnet werden, bevor ein deutscher Verfahrensweg feststeht.

  2. Eine ausländische Entscheidung liegt vor

    Ein Urteil oder anderer Titel soll in Deutschland genutzt werden. Die Voraussetzungen und erforderlichen Unterlagen hängen vom konkreten Titel ab.

  3. Das Entscheidungsteam arbeitet außerhalb Deutschlands

    Interne Freigaben benötigen eine verständliche Erklärung von deutschen Verfahrensschritten, Kostenfragen, offenen Nachweisen und möglichen nächsten Entscheidungen.

Der Einstieg in die Prüfung

Die Verbindung nach Deutschland klären.

Den konkreten Umfang und einen geeigneten Übermittlungsweg stimmen wir mit Ihnen ab. Für das erste Gespräch genügt eine allgemeine Beschreibung.

Unterlagen für die vereinbarte Prüfung

  1. Vertrag und Forderung

    Vollständige Vertragsunterlagen, Rechtswahl- und Gerichtsstandsregelungen, Forderungsberechnung und Zahlungsstand.

  2. Parteien und Zuständigkeiten

    Identität der Beteiligten, Vertretungsnachweise sowie Ansprechpartner für rechtliche und wirtschaftliche Entscheidungen.

  3. Vorhandene Verfahren

    Entscheidungen, Zustellungsunterlagen, Verfahrenshistorie und bereits vorliegende Übersetzungen.

Zusammenarbeit & Berichterstattung

Ein klarer Ansprechpartner.
Abgestimmte Zuständigkeiten.

Zu Beginn werden das deutsche Mandat, die Kommunikationssprache und die Schnittstellen zu bestehenden Beratern festgelegt. Prüfungsresultate werden mit ihren praktischen Konsequenzen erläutert. Die vereinbarte Berichterstattung benennt den Stand, fehlende Voraussetzungen und nächste Entscheidungspunkte. Erforderliche Übersetzungen, Nachweise und weitere Beteiligte werden fallbezogen abgestimmt.

Anwaltliche Leitung: Dr. Christopher Peinemann, LL.M. (Durham), Rechtsanwalt.

Vor der Mandatierung

Zwei Fragen zum Einstieg.

Ist ein ausländischer Titel in Deutschland automatisch vollstreckbar?

Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Herkunft, Art und Inhalt des Titels sowie die anwendbaren Regeln bestimmen, welche Voraussetzungen geprüft und welche Unterlagen benötigt werden.

Kann unser bestehender ausländischer Berater eingebunden bleiben?

Die Zusammenarbeit kann mit benannten Beratern abgestimmt werden. Zuständigkeiten, Informationswege und Fragen außerhalb des deutschen Mandats werden dabei ausdrücklich zugeordnet.

Der nächste Schritt

Deutschen Rechtsweg besprechen.

Schildern Sie Schuldnersitz, Vertragsgrundlage und vorhandene Verfahren zunächst ohne vertrauliche Anhänge.

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