Übernahme fachlich abgrenzen
Klärung von Auftraggeber, Vertretungsbefugnissen, Fallumfang und dem dokumentierten Stand der bisherigen Bearbeitung.
Kreditservicer & Portfolioverwalter
Wenn ein Fall aus dem Servicing in die anwaltliche Bearbeitung übergeht, müssen Auftrag, Unterlagen und Entscheidungskompetenzen zusammenpassen. Wir stimmen die deutsche Rechtsverfolgung auf die vereinbarten Übergabe- und Berichtswege ab und machen offene Fragen für die verantwortlichen Teams nachvollziehbar.
Zusammenarbeitsmodell besprechenDer Einstieg in die Prüfung
Den konkreten Umfang und einen geeigneten Übermittlungsweg stimmen wir mit Ihnen ab. Für das erste Gespräch genügt eine allgemeine Beschreibung.
Unterlagen für die vereinbarte Prüfung
Forderungsinhaber, Vollmachten, Ansprechpartner und vereinbarte Entscheidungskompetenzen.
Verträge, Forderungsberechnung, Zahlungsstand und chronologische Bearbeitungshistorie.
Vorhandene Titel, Zustellnachweise, Vollstreckungsinformationen und bekannte Fristen.
Der anwaltliche Beitrag
Klärung von Auftraggeber, Vertretungsbefugnissen, Fallumfang und dem dokumentierten Stand der bisherigen Bearbeitung.
Prüfung und Durchführung beauftragter Schritte, etwa bei streitigen Ansprüchen, Titulierung oder Vollstreckung, abhängig von der jeweiligen Falllage.
Einordnung von Verfahrensstand, Hindernissen und Handlungsoptionen; konkrete Kennzeichnung der benötigten Unterlagen oder Freigaben.
Typische Ausgangslagen
Die bisherige Bearbeitung ist dokumentiert, doch der konkrete anwaltliche Auftrag und die dafür erforderlichen Nachweise müssen noch bestimmt werden.
Neue Zahlungen, Einwendungen oder Absprachen treffen beim Servicer ein. Sie können die Forderung und bereits geplante Maßnahmen beeinflussen.
Servicer, Forderungsinhaber und weitere Beteiligte haben unterschiedliche Zuständigkeiten. Rückfragen und Freigaben brauchen eindeutige Ansprechpartner.
Zusammenarbeit & Berichterstattung
Zum Start werden Übergabefelder, Aktualisierungswege und Berichtspunkte vereinbart. Im einzelnen Fall werden fehlende Informationen, vorgesehene Schritte und notwendige Entscheidungen festgehalten. Form und Häufigkeit der Berichterstattung richten sich nach dem Mandat. Änderungen beim Servicer und im Verfahren werden über die abgestimmten Kommunikationswege zusammengeführt.
Anwaltliche Leitung: Dr. Christopher Peinemann, LL.M. (Durham), Rechtsanwalt.
Vor der Mandatierung
Das gewünschte Format kann zu Beginn geprüft und vereinbart werden. Umfang, Felder und Übermittlungsweg müssen zur tatsächlichen Bearbeitung und den verfügbaren Informationen passen.
Das wird im Mandat und anhand der wirksamen Befugnisse festgelegt. Entscheidungen außerhalb des vereinbarten Handlungsspielraums benötigen die entsprechende Freigabe.
Der nächste Schritt
Zeigen Sie uns Ihren Übergabepunkt, die Entscheidungswege und den benötigten Berichtsumfang.
Gespräch vorbereitenDirekt Kontakt aufnehmen