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Zusammenarbeit

Ein definierter Auftrag.
Ein gemeinsamer Arbeitsstand.

Damit ein Bestand zuverlässig bearbeitet werden kann, müssen Unterlagen, Zuständigkeiten und Entscheidungswege zusammenpassen. Zu Beginn legen wir fest, was übernommen wird, welche Befugnisse gelten und welche Informationen Sie für Ihre weitere Steuerung benötigen.

  1. Bestand & Ziel verstehen

    Wir besprechen die Forderungsstruktur, den Bearbeitungsstand und Ihre Ziele. Anschließend klären wir, welche Unterlagen für die Übernahme gebraucht werden.

    Ergebnis: ein definierter Übergabeumfang.
  2. Vorgehen & Befugnisse vereinbaren

    Rechtliche Optionen, Kostenrahmen, Weisungen und Freigaben werden aufeinander abgestimmt. Vergleichsspielräume und Eskalationspunkte werden ausdrücklich festgelegt.

    Ergebnis: ein konkreter Bearbeitungsauftrag.
  3. Maßnahmen umsetzen

    Die Bearbeitung folgt dem geprüften Aktenstand. Neue Einwendungen, Zahlungen oder Verfahrensereignisse fließen in die weitere Entscheidung ein.

    Ergebnis: dokumentierte Schritte je Akte.
  4. Berichten & weiter entscheiden

    Berichte führen Maßnahmen, Verfahrensstand, Zahlungen und offene Entscheidungen zusammen. Umfang und Rhythmus richten sich nach der Zusammenarbeit.

    Ergebnis: eine Grundlage für Ihre nächste Entscheidung.

Eine geordnete Übergabe legt die Grundlage.

Für das erste Gespräch genügt ein Überblick. Die konkrete Unterlagenliste und den Übermittlungsweg stimmen wir anschließend ab. Je nach Ausgangslage gehören dazu insbesondere die folgenden Informationen.

Auftrag und Beteiligte

Auftraggeber, Forderungsinhaber, Verpflichtete und bestehende Vertretungsverhältnisse werden eindeutig benannt. Externe Referenzen erleichtern die Zuordnung zum bisherigen Bestand.

Verträge und Forderungsstand

Verträge, Nachträge, Zahlungsübersichten und bisherige Vereinbarungen zeigen die Anspruchsgrundlage. Hauptforderung, Nebenforderungen und bereits berücksichtigte Zahlungen müssen nachvollziehbar sein.

Verfahren und Fristen

Bisherige Korrespondenz, Anträge, Entscheidungen und Zustellnachweise bilden den Verfahrensstand ab. Laufende Fristen und bereits veranlasste Maßnahmen gehören ausdrücklich in die Übergabe.

Befugnisse und Ansprechpartner

Wir vereinbaren Zuständigkeiten, Weisungswege, Freigaben und gegebenenfalls Vergleichsspielräume. So ist klar, welche Entscheidungen innerhalb des Auftrags getroffen werden können und wann eine Rücksprache erforderlich ist.

Berichte, die Entscheidungen ermöglichen.

Umfang, Form und Rhythmus des Reportings richten sich nach dem vereinbarten Mandat. Ein Bericht soll den aktuellen Stand verständlich machen und den konkreten Handlungsbedarf benennen.

Rechtlicher und tatsächlicher Stand

Verfahrensereignisse, wesentliche Einwendungen und vorhandene Nachweise werden vom noch ungeklärten Sachverhalt getrennt dargestellt.

Forderungen, Zahlungen und Kosten

Der dokumentierte Forderungsstand wird mit erfassten Zahlungen und den für die weitere Entscheidung relevanten Kosten zusammengeführt.

Bearbeitung und nächster Schritt

Erledigte Maßnahmen, ausstehende Antworten und die nächste vorgesehene Tätigkeit bleiben je Vorgang nachvollziehbar.

Entscheidungsbedarf

Benötigte Unterlagen, Weisungen oder Freigaben werden konkret bezeichnet. Verändert sich die Ausgangslage, wird auch das weitere Vorgehen neu eingeordnet.

Vor dem ersten Gespräch

Die wichtigsten
Fragen vorab.

Eine gute Zusammenarbeit beginnt mit klaren Erwartungen.

Für wen arbeitet der German Recovery Desk?

Der Desk richtet sich an institutionelle Kreditgeber, Fonds, Asset Manager und Servicer mit Forderungen, die in Deutschland geprüft oder durchgesetzt werden sollen. Ob und in welchem Umfang wir einen Bestand übernehmen können, klären wir im Erstgespräch und bei der Mandatsprüfung.

Können bestehende Verfahren übernommen werden?

Eine Übernahme kann grundsätzlich in verschiedenen Verfahrensphasen geprüft werden. Entscheidend sind ein vollständiger Aktenstand, laufende Fristen, bestehende Zustellungen und die geordnete Abstimmung mit einer bisherigen Vertretung.

Welche Informationen werden zunächst benötigt?

Für das erste Gespräch genügen eine Beschreibung der Forderungsart, der ungefähre Umfang, der Verfahrensstand und Ihr Ziel. Den sicheren Übermittlungsweg und die konkret benötigten Mandatsunterlagen stimmen wir anschließend mit Ihnen ab.

Ist eine Zusammenarbeit auf Englisch möglich?

Ja. Die Kommunikation mit internationalen Auftraggebern kann auf Englisch erfolgen. Anforderungen an Übersetzungen und Verfahrenssprache werden für das jeweilige gerichtliche oder außergerichtliche Vorgehen geklärt.

Wie werden Vergütung und Berichte vereinbart?

Leistungsumfang, Vergütung, Auslagen, Freigabewege und Reporting werden vor Beginn der Tätigkeit konkret abgestimmt. Die Ausgestaltung hängt vom Bestand, dem Verfahrensstand und dem vereinbarten Auftrag ab.

Entsteht durch eine Anfrage bereits ein Mandat?

Eine erste Kontaktaufnahme begründet noch kein Mandat. Die Übernahme erfolgt erst nach Prüfung und gesonderter Vereinbarung. Dringende Fristen müssen ausdrücklich angesprochen werden; eine Anfrage ersetzt keine bestätigte Übernahme.

Der nächste Schritt

Sprechen wir über
Ihr Portfolio.

Über die Ausgangslage, Ihre Ziele und die Frage, welche rechtlichen Schritte sinnvoll sind.

Portfolio besprechenGespräch vorbereiten

Kontakt zum Desk

info@german-recovery-desk.com+49 (0) 69 8700 9089
Savignystraße 34
60325 Frankfurt am Main
Deutschland

Dr. Peinemann persönlich
cp@german-recovery-desk.com

Für den Einstieg genügt ein Überblick. Den Übermittlungsweg für vertrauliche Mandatsunterlagen stimmen wir persönlich ab.

Ihr Gesprächseinstieg

Worum geht es
bei Ihrem Bestand?

Erstellen Sie einen kurzen Gesprächsentwurf. Anschließend können Sie ihn in Ihrem E-Mail-Programm öffnen oder kopieren.

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