Auftrag und Beteiligte
Auftraggeber, Forderungsinhaber, Verpflichtete und bestehende Vertretungsverhältnisse werden eindeutig benannt. Externe Referenzen erleichtern die Zuordnung zum bisherigen Bestand.
Zusammenarbeit
Damit ein Bestand zuverlässig bearbeitet werden kann, müssen Unterlagen, Zuständigkeiten und Entscheidungswege zusammenpassen. Zu Beginn legen wir fest, was übernommen wird, welche Befugnisse gelten und welche Informationen Sie für Ihre weitere Steuerung benötigen.
Wir besprechen die Forderungsstruktur, den Bearbeitungsstand und Ihre Ziele. Anschließend klären wir, welche Unterlagen für die Übernahme gebraucht werden.
Ergebnis: ein definierter Übergabeumfang.Rechtliche Optionen, Kostenrahmen, Weisungen und Freigaben werden aufeinander abgestimmt. Vergleichsspielräume und Eskalationspunkte werden ausdrücklich festgelegt.
Ergebnis: ein konkreter Bearbeitungsauftrag.Die Bearbeitung folgt dem geprüften Aktenstand. Neue Einwendungen, Zahlungen oder Verfahrensereignisse fließen in die weitere Entscheidung ein.
Ergebnis: dokumentierte Schritte je Akte.Berichte führen Maßnahmen, Verfahrensstand, Zahlungen und offene Entscheidungen zusammen. Umfang und Rhythmus richten sich nach der Zusammenarbeit.
Ergebnis: eine Grundlage für Ihre nächste Entscheidung.Für das erste Gespräch genügt ein Überblick. Die konkrete Unterlagenliste und den Übermittlungsweg stimmen wir anschließend ab. Je nach Ausgangslage gehören dazu insbesondere die folgenden Informationen.
Auftraggeber, Forderungsinhaber, Verpflichtete und bestehende Vertretungsverhältnisse werden eindeutig benannt. Externe Referenzen erleichtern die Zuordnung zum bisherigen Bestand.
Verträge, Nachträge, Zahlungsübersichten und bisherige Vereinbarungen zeigen die Anspruchsgrundlage. Hauptforderung, Nebenforderungen und bereits berücksichtigte Zahlungen müssen nachvollziehbar sein.
Bisherige Korrespondenz, Anträge, Entscheidungen und Zustellnachweise bilden den Verfahrensstand ab. Laufende Fristen und bereits veranlasste Maßnahmen gehören ausdrücklich in die Übergabe.
Wir vereinbaren Zuständigkeiten, Weisungswege, Freigaben und gegebenenfalls Vergleichsspielräume. So ist klar, welche Entscheidungen innerhalb des Auftrags getroffen werden können und wann eine Rücksprache erforderlich ist.
Umfang, Form und Rhythmus des Reportings richten sich nach dem vereinbarten Mandat. Ein Bericht soll den aktuellen Stand verständlich machen und den konkreten Handlungsbedarf benennen.
Verfahrensereignisse, wesentliche Einwendungen und vorhandene Nachweise werden vom noch ungeklärten Sachverhalt getrennt dargestellt.
Der dokumentierte Forderungsstand wird mit erfassten Zahlungen und den für die weitere Entscheidung relevanten Kosten zusammengeführt.
Erledigte Maßnahmen, ausstehende Antworten und die nächste vorgesehene Tätigkeit bleiben je Vorgang nachvollziehbar.
Benötigte Unterlagen, Weisungen oder Freigaben werden konkret bezeichnet. Verändert sich die Ausgangslage, wird auch das weitere Vorgehen neu eingeordnet.
Vor dem ersten Gespräch
Eine gute Zusammenarbeit beginnt mit klaren Erwartungen.
Der Desk richtet sich an institutionelle Kreditgeber, Fonds, Asset Manager und Servicer mit Forderungen, die in Deutschland geprüft oder durchgesetzt werden sollen. Ob und in welchem Umfang wir einen Bestand übernehmen können, klären wir im Erstgespräch und bei der Mandatsprüfung.
Eine Übernahme kann grundsätzlich in verschiedenen Verfahrensphasen geprüft werden. Entscheidend sind ein vollständiger Aktenstand, laufende Fristen, bestehende Zustellungen und die geordnete Abstimmung mit einer bisherigen Vertretung.
Für das erste Gespräch genügen eine Beschreibung der Forderungsart, der ungefähre Umfang, der Verfahrensstand und Ihr Ziel. Den sicheren Übermittlungsweg und die konkret benötigten Mandatsunterlagen stimmen wir anschließend mit Ihnen ab.
Ja. Die Kommunikation mit internationalen Auftraggebern kann auf Englisch erfolgen. Anforderungen an Übersetzungen und Verfahrenssprache werden für das jeweilige gerichtliche oder außergerichtliche Vorgehen geklärt.
Leistungsumfang, Vergütung, Auslagen, Freigabewege und Reporting werden vor Beginn der Tätigkeit konkret abgestimmt. Die Ausgestaltung hängt vom Bestand, dem Verfahrensstand und dem vereinbarten Auftrag ab.
Eine erste Kontaktaufnahme begründet noch kein Mandat. Die Übernahme erfolgt erst nach Prüfung und gesonderter Vereinbarung. Dringende Fristen müssen ausdrücklich angesprochen werden; eine Anfrage ersetzt keine bestätigte Übernahme.
Der nächste Schritt
Über die Ausgangslage, Ihre Ziele und die Frage, welche rechtlichen Schritte sinnvoll sind.
Portfolio besprechenGespräch vorbereitenKontakt zum Desk
info@german-recovery-desk.com+49 (0) 69 8700 9089Savignystraße 34Dr. Peinemann persönlich
cp@german-recovery-desk.com
Für den Einstieg genügt ein Überblick. Den Übermittlungsweg für vertrauliche Mandatsunterlagen stimmen wir persönlich ab.