Banken & institutionelle Kreditgeber

Wenn KreditforderungenKlarheit verlangen.

Bei leistungsgestörten Krediten müssen Anspruch, Fälligkeit und Sicherheiten zusammen betrachtet werden. Der German Recovery Desk unterstützt Kredit- und Rechtsabteilungen dabei, die deutsche Rechtsposition zu prüfen und daraus eine nachvollziehbare Durchsetzungsstrategie zu entwickeln.

Kreditengagement besprechen

Typische Ausgangslagen

Die Kreditakte ist der Anfang.
Die Rechtsposition entscheidet.

  1. Zahlungsverzug und Fälligstellung

    Ein Engagement gerät in Rückstand. Vor weiteren Maßnahmen sind Vertragslage, bisherige Erklärungen und der maßgebliche Forderungsstand zu klären.

  2. Mehrere Haftungszugriffe

    Neben dem Kreditnehmer kommen Sicherheitengeber oder Bürgen in Betracht. Voraussetzungen, Einwendungen und wirtschaftliche Prioritäten können sich unterscheiden.

  3. Eine veränderte Risikolage

    Einwendungen, Hinweise auf Zahlungsunfähigkeit oder neue Vermögensinformationen erfordern eine Überprüfung der bisher vorgesehenen Maßnahmen.

Der Einstieg in die Prüfung

Was die Prüfung trägt.

Den konkreten Umfang und einen geeigneten Übermittlungsweg stimmen wir mit Ihnen ab. Für das erste Gespräch genügt eine allgemeine Beschreibung.

Unterlagen für die vereinbarte Prüfung

  1. Vertrags- und Sicherheitenakte

    Darlehensvertrag, Nachträge, Sicherheitenunterlagen und relevante Vollmachten.

  2. Nachvollziehbarer Saldo

    Auszahlung, Zahlungen, Zinsberechnung und geltend gemachte Nebenforderungen mit Stichtag.

  3. Bisheriger Verlauf

    Mahnungen, Kündigungen, Zustellnachweise, Einwendungen und bekannte Verfahrensstände.

Zusammenarbeit & Berichterstattung

Eine Grundlage für
Ihre nächste Entscheidung.

Zu Beginn werden Zuständigkeiten, Prüfungsumfang und notwendige Freigaben abgestimmt. Die Auswertung führt zu konkreten Handlungsoptionen. Zum vereinbarten Bericht gehören der Bearbeitungsstand, erkennbare Risiken, fehlende Unterlagen und anstehende Entscheidungen; wesentliche Änderungen fließen in die weitere Maßnahmenplanung ein.

Anwaltliche Leitung: Dr. Christopher Peinemann, LL.M. (Durham), Rechtsanwalt.

Vor der Mandatierung

Zwei Fragen zum Einstieg.

Muss das Darlehen bereits gekündigt sein?

Nein. Eine Prüfung kann bereits zuvor sinnvoll sein. Ob und unter welchen Voraussetzungen eine Fälligstellung oder Kündigung in Betracht kommt, hängt vom einzelnen Vertrag und Sachverhalt ab.

Können mehrere Engagements gemeinsam übergeben werden?

Ein gemeinsamer Übergaberahmen kann vereinbart werden. Dokumentation, Einwendungen und notwendige Maßnahmen werden weiterhin für das jeweilige Engagement betrachtet.

Der nächste Schritt

Kreditengagement besprechen.

Schildern Sie zunächst die Ausgangslage und den gewünschten Prüfungsumfang.

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