Private Debt & Credit Funds

Die Struktur verstehen.Die Rechte durchsetzen.

Bei Private-Credit-Engagements hängen rechtliche Handlungsoptionen eng mit Vertragsarchitektur, Sicherheiten und Zuständigkeiten zusammen. Wir bearbeiten die deutschen Fragen der Forderungsdurchsetzung und stimmen den Auftrag auf die Entscheidungswege von Investment-, Portfolio- und Legal-Teams ab.

Deutsche Recovery-Fragen besprechen

Typische Ausgangslagen

Ein Engagement.
Mehrere rechtliche Ebenen.

  1. Vertragsverletzung mit offenen Folgen

    Ein Covenant-Verstoß oder Zahlungsausfall steht im Raum. Zunächst ist zu prüfen, welche Rechte daraus tatsächlich folgen und wer sie ausüben kann.

  2. Verteilte Gläubigerrollen

    Kreditgeber, Agent oder Sicherheitentreuhänder erfüllen unterschiedliche Funktionen. Berechtigung, Vertretungsmacht und Abstimmung können für deutsche Maßnahmen entscheidend sein.

  3. Verhandlung unter Zeitdruck

    Eine Anpassung der Finanzierung wird diskutiert, während Forderungen oder Sicherheiten geprüft werden müssen. Beide Arbeitsstränge brauchen eine abgestimmte rechtliche Grundlage.

Der Einstieg in die Prüfung

Die Struktur muss sichtbar werden.

Den konkreten Umfang und einen geeigneten Übermittlungsweg stimmen wir mit Ihnen ab. Für das erste Gespräch genügt eine allgemeine Beschreibung.

Unterlagen für die vereinbarte Prüfung

  1. Finanzierungsdokumentation

    Verträge, Änderungen, relevante Nebenvereinbarungen und vorhandene Default-Mitteilungen.

  2. Beteiligte und Befugnisse

    Gläubigerstruktur, Agentenregelungen, Sicherheitenzuordnung und Vertretungsnachweise.

  3. Wirtschaftlicher Ausgangspunkt

    Forderungsaufstellung, bisherige Zahlungen, Verhandlungsstand und vorgegebene Entscheidungswege.

Zusammenarbeit & Berichterstattung

Rechtliche Einordnung
für Investmententscheidungen.

Der erste Schritt ist ein gemeinsames Verständnis der Struktur und der konkreten deutschen Rechtsfragen. Danach werden Prüfungsbedarf, Handlungsoptionen und Freigaben geordnet. Die vereinbarte Berichterstattung verbindet den rechtlichen Stand mit offenen Abhängigkeiten, Kostenfragen und Entscheidungen, die beim zuständigen Investment- oder Legal-Team liegen.

Anwaltliche Leitung: Dr. Christopher Peinemann, LL.M. (Durham), Rechtsanwalt.

Vor der Mandatierung

Zwei Fragen zum Einstieg.

Übernehmen Sie auch die Beratung zum ausländischen Vertragsrecht?

Der Auftrag wird auf die vereinbarten deutschen Rechtsfragen begrenzt. Erforderliche Fragen anderer Rechtsordnungen sind mit entsprechend qualifizierten Beratern gesondert zu klären.

Ist ein gerichtliches Verfahren immer der nächste Schritt?

Nein. Verhandlung und Verfahren werden anhand der Rechtsposition, der verfügbaren Informationen und des Mandantenziels bewertet. Eine bestimmte Lösung lässt sich daraus nicht vorab zusagen.

Der nächste Schritt

Deutsche Recovery-Fragen besprechen.

Benennen Sie Engagement, Gläubigerstruktur und den aktuellen Entscheidungspunkt.

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