Alternative Finanzierer & FinTechs

Neue Finanzierungsmodelle.Präzise Rechtsdurchsetzung.

Working-Capital-Finanzierungen, digitale Kreditstrecken und umsatzabhängige Zahlungsmodelle bringen unterschiedliche Vertrags- und Datenstrukturen mit sich. Wir prüfen, wie sich der geltend gemachte Anspruch aus diesen Unterlagen herleiten und im konkreten Fall rechtlich verfolgen lässt.

Finanzierungsmodell und Fallübergabe besprechen

Typische Ausgangslagen

Das Produktmodell
bleibt der Ausgangspunkt.

  1. Vertrag und Systemstand weichen ab

    Der exportierte Saldo erklärt noch nicht, welche Vertragsfassung, Zahlungen oder Anpassungen ihm zugrunde liegen. Die Belegkette muss nachvollziehbar sein.

  2. Zahlungsmechanik wird streitig

    Ausbleibende Abbuchungen, variable Zahlungen oder nachträgliche Vereinbarungen werfen Fragen zur Höhe und Fälligkeit der einzelnen Positionen auf.

  3. Zusätzliche Haftung ist vorgesehen

    Persönliche Verpflichtungen oder Sicherheiten sollen einbezogen werden. Inhalt, Wirksamkeit und Reichweite benötigen eine eigene Prüfung.

Der Einstieg in die Prüfung

Vertrag und Zahlungsstand zusammenführen.

Den konkreten Umfang und einen geeigneten Übermittlungsweg stimmen wir mit Ihnen ab. Für das erste Gespräch genügt eine allgemeine Beschreibung.

Unterlagen für die vereinbarte Prüfung

  1. Maßgebliche Vertragsfassung

    Vertrag, einbezogene Bedingungen, Nachträge und vorhandene Abschluss- oder Signaturnachweise.

  2. Zahlungsverlauf

    Auszahlungen, Zahlungseingänge, Rücklastschriften und Berechnungsgrundlagen als verständliche Aufstellung.

  3. Fallkommunikation

    Absprachen, Mahnungen, Einwendungen und Unterlagen zu weiteren Verpflichteten.

Zusammenarbeit & Berichterstattung

Klare Prüfschritte
für digitale Kreditmodelle.

Für die Übergabe wird ein geeignetes Daten- und Dokumentenpaket abgestimmt. Unklare Positionen werden vor der weiteren Bearbeitung eingeordnet. Der vereinbarte Statusbericht zeigt Maßnahmen, offene Nachweise, Reaktionen und erforderliche Entscheidungen. Wiederkehrende Abläufe können strukturiert werden; die rechtliche Bewertung bleibt auf den jeweiligen Fall bezogen.

Anwaltliche Leitung: Dr. Christopher Peinemann, LL.M. (Durham), Rechtsanwalt.

Vor der Mandatierung

Zwei Fragen zum Einstieg.

Reicht ein Export aus unserem Finanzierungssystem?

Ein Export kann die Prüfung unterstützen. Ob er zusammen mit den übrigen Unterlagen genügt, hängt davon ab, ob Vertrag, Berechnung und relevante Vorgänge nachvollziehbar belegt sind.

Ist eine technische Integration Voraussetzung?

Nein. Übergabeformat und Kommunikationsweg werden für den Auftrag vereinbart. Eine API-Anbindung oder automatisierte Entscheidung ist damit weder vorausgesetzt noch zugesagt.

Der nächste Schritt

Finanzierungsmodell und Fallübergabe besprechen.

Beschreiben Sie Produktstruktur, vorhandene Unterlagen und die konkrete Bearbeitungsfrage.

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